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Soforthilfe Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe Gas? (Abschlag Dezember 2022)

Begünstigte im Sinne des EWSG sind die von einem Gaslieferanten am Stichtag 1. Dezember 2022 belieferten:

  • Letztverbraucher, die über ein Standardlastprofil beliefert werden. Dies umfasst alle Privathaushalte oder kleineren Betriebe.
  • Entnahmestellen von Letztverbrauchern, die das Erdgas im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen (unabhängig vom Jahresverbrauch)

schweizstrom wird für allen Gaskunden, die sich zum Stichtag 01.12.2022 in Belieferung bei schweizstrom befanden, den Entlastungsbetrag gutschreiben.

schweizstrom wird den Entlastungsbetrag NICHT gutschreiben, wenn ihr Liefervertrag zum 30.11.2022 endete bzw. am 02.12.2022 oder später begonnen hat. Laut Verordnung zählt der Stichtag 01.12.2022.

Wie wird Soforthilfe gewährt?

       1. Schritt

schweizstrom wird Ihnen den im Dezember fälligen Gasabschlag nicht abbuchen bzw. brauchen Sie den Abschlag nicht überweisen.

  • SEPA-Lastschriftmandat: es wird keine Abbuchung des Abschlags von Ihrem Konto im Dezember erfolgen. Ab Januar bucht schweizstrom wieder normal ab.
  • Überweisung: Sie brauchen für den Abschlag Dezember keine Überweisung vornehmen.
  • Dauerauftrag: Nach Möglichkeit setzen den Auftrag bitte für den Dezember aus.

Sollten Sie dennoch eine Zahlung tätigen, wird schweizstrom diese Zahlung als zusätzliche Einzahlung in der nächsten Abrechnung berücksichtigen.

 

       2. Schritt

Die Soforthilfe beträgt 1/12 Ihrer jährlichen Energiekosten für Gas. Für die Berechnung dieses Zwölftel hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben gemacht, die schweizstrom selbstverständlich einhalten wird. Der Betrag der Soforthilfe wird deshalb in den meisten Fällen nicht vollständig mit dem Abschlag vom Dezember übereinstimmen.

Die Verrechnung des Erstattungsbetrages erfolgt mit der Abrechnung, die den Monat Dezember 2022 enthält. Dort wird der Erstattungsbetrag der Soforthilfe eindeutig ausgewiesen.