Steuern und staatliche Abgaben
Steuern, Umlagen und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt inzwischen etwa 51 % des Strompreises (brutto) aus.* Auf die Entwicklung dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss. Die Steuern und staatlichen Abgaben berücksichtigen wir in den aktuellen Preisen und geben an unsere bestehenden Kunden sowohl eine Erhöhung als auch eine Senkung 1 zu 1 weiter.
Netzentgelte
Die Netzentgelte werden von den örtlichen Netzbetreibern festgelegt und sind regional teilweise sehr unterschiedlich. Auch auf diesen Preisbestandteil haben wir keinen Einfluss. Im Bundesdurchschnitt beläuft sich der Anteil auf rund 25 %.*
Strombeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 24 % des Strompreises entfallen auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.*
* Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch: www.bdew.de, BDEW-Strompreisanalyse Juni 2021, Seite 17
Name | 2020 ct/kWh | 2021 ct/kWh | 2022 ct/kWh |
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EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz | 6,756 | 6,500 | 3,723 |
§ 19 Strom NEV-Umlage | 0,358 | 0,432 | 0,437 |
Offshore Netzumlage | 0,416 | 0,395 | 0,419 |
KWK-G | 0,226 | 0,254 | 0,378 |
Umlage für abschaltbare Lasten | 0,007 | 0,009 | 0,003 |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 | 2,050 |
Alles Nettoangaben, auf die zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage fördert die Erzeugung von Strom in Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sind stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage befreit.
§ 19 Strom NEV-Umlage
Mit der Umlage nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert.
Offshore Netzumlage
Die Umlage nach § 17f EnWG regelt den finanziellen Ausgleich für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz (Offshore = auf See).
KWK-G
Die Umlage dient der Erhaltung und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. In diesen Anlagen wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Energie wird dadurch besonders effizient und damit umweltschonend genutzt.
Umlage für abschaltbare Lasten
Die Umlage nach § 18 der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ soll die Netzstabilität erhöhen. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Überlastung des Stromnetzes kurzfristig ihren Verbrauch reduzieren.
Stromsteuer
Die Stromsteuer (auch „Ökosteuer“) wird auf die Nutzung elektrischer Energie erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.