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Wie setzt sich Dein Strompreis zusammen?

Zusammensetzung Strompreis

Steuern und staatliche Abgaben

Steuern, Umlagen und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt inzwischen etwa 51 % des Strompreises (brutto) aus.* Auf die Entwicklung dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss. Die Steuern und staatlichen Abgaben berücksichtigen wir in den aktuellen Preisen und geben an unsere bestehenden Kunden sowohl eine Erhöhung als auch eine Senkung 1 zu 1 weiter. 
 

Netzentgelte

Die Netzentgelte werden von den örtlichen Netzbetreibern festgelegt und sind regional teilweise sehr unterschiedlich. Auch auf diesen Preisbestandteil haben wir keinen Einfluss. Im Bundesdurchschnitt beläuft sich der Anteil auf rund 25 %.*
 

Strombeschaffung, Vertrieb und Service

Etwa 24 % des Strompreises entfallen auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.*

* Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch: www.bdew.de, BDEW-​Strompreisanalyse Juni 2021, Seite 17

 

Steuern und staatliche Abgaben

Name 2020 ct/kWh 2021 ct/kWh 2022 ct/kWh
EEG-Umlage
Erneuerbare-Energien-Gesetz
6,756 6,500 3,723

§ 19 Strom NEV-Umlage

0,358 0,432 0,437

Offshore Netzumlage
EEG-Haftungsumlage gemäß § 17f EnWG

0,416 0,395 0,419

KWK-G
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

0,226 0,254 0,378

Umlage für abschaltbare Lasten
§ 13 Absatz 4b EnWG,
§ 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

0,007 0,009 0,003
Stromsteuer 2,050 2,050

2,050

Alles Nettoangaben, auf die zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.

Erläuterungen

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage fördert die Erzeugung von Strom in Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sind stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. 
 

§ 19 Strom NEV-Umlage

Mit der Umlage nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert.
 

Offshore Netzumlage

Die Umlage nach § 17f EnWG regelt den finanziellen Ausgleich für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz (Offshore = auf See).
 

KWK-G

Die Umlage dient der Erhaltung und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. In diesen Anlagen wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Energie wird dadurch besonders effizient und damit umweltschonend genutzt.
 

Umlage für abschaltbare Lasten

Die Umlage nach § 18 der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ soll die Netzstabilität erhöhen. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Überlastung des Stromnetzes kurzfristig ihren Verbrauch reduzieren.
 

Stromsteuer

Die Stromsteuer (auch „Ökosteuer“) wird auf die Nutzung elektrischer Energie erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.